Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anders vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme und der Versicherten.
Veränderungsverpflichtung
Ändern sich im Laufe der Betreuung das Versicherungsverhältnis oder die persönlichen Daten (z.B. Familienname, Adresse, Telefonnummer) der Versicherten, ist dies umgehend mitzuteilen.
Quittierungspflicht
Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von der Versicherte mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschrift der Versicherten ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können.
Die Versicherte verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen zu quittieren.
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Philine Opel und der Versicherten sind privatrechtlicher Natur.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings innerhalb des vereinbarten Leistungsspektrums.
Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Wenn es aus der Sicht der Hebamme zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren kommt und es erforderlich ist, dass die Versicherte sich in eine entsprechende medizinische Betreuung zu begeben hat (Kinderarzt, Gynäkologe, Klinikum) wird dies unmissverständlich mitgeteilt und entsprechend dokumentiert. Solltest also die die Versicherte diesen Anweisungen nicht Folge leisten, haftet die Hebamme nicht für die hierdurch entstandenen Schäden. Ebenso wird vorbehalten die weitere Betreuung in dem Fall abzulehnen.
Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Abrechnung des Entgelts:
Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen, ist die Versicherte als Selbstzahlerin zur Zahlung verpflichtet.
Private Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Der Rechnungsbetrag wird nach einem Zahlungsziel von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig unabhängig davon, ob bei privat Krankenversicherten die Krankenversicherung den Rechnungsbetrag zu diesem Zeitpunkt bereits erstattet hat. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Widerrufsrecht
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Versicherte die Hebamme mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Die Anmeldung für die Betreuung ist mit Unterzeichnen des Behandlungsvertrages verbindlich.
Kündigung des Behandlungsvertrages
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Alle bis dahin angefallene Leistungen werden von der Hebamme abgerechnet. Wichtige Gründe von Seiten der Hebamme, den Behandlungsvertrag zu kündigen ist u.a. dadurch gegeben, dass die Versicherte den Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen ist oder das Vertrauensverhältnis so tiefgehend gestört ist, dass eine weitere Behandlung nicht länger zumutbar erscheint.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird die Hebamme so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Da die Hausbesuche variieren und aufgrund von verschiedenen Anliegen, unterschiedlich lang sein können, kann die vereinbarte Uhrzeit +/- 30 Minuten betragen.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.